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Channel: AUF>RICHTUNG E. V. - Initiative zur Insolvenzbewältigung » Schuldenfalle
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Professionelle Hilfe zur Bewältigung einer Insolvenz

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Professionelle Hilfe bieten mir die vor Ort ansässigen Schuldnerberatungsstellen, deren Adressen und Telefonnummern ich über den Caritasverband oder das Diakonische Werk erfragen kann. Echte Profis sind natürlich die Fachanwälte für Insolvenzrecht, deren Namen ich über die Rechtsanwaltskammer erfahren kann. Neben diesen Beratern tummeln sich weitere Schuldnerberater, die Geld kosten. Hierzu nur Folgendes: Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenlos; die dort vertretenen Fachanwälte für Insolvenzrecht wissen, ob die Vorbereitung der weiteren Maßnahmen über die Beratungshilfe der Amtsgerichte vor Ort abgedeckt wird. Bevor ich also weiteres Geld ausgebe, erst einmal Fragen stellen!

Für eine Entschuldung ist zunächst ein Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Gelingt eine solche Einigung nicht, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden mit der Folge, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Kosten für ein solches Verfahren werden zurzeit noch vom Staat übernommen. Erst nach dem Verfahren muss ich eventuell Zahlungen leisten, aber dann bin ich ja auch schuldenfrei.

Wenn mein Einkommen hoch genug ist, muss ich während des sechsjährigen Insolvenzverfahrens den pfändbaren Anteil meines Einkommens für meine Schulden bezahlen. Wie viel das ist, können mir die Schuldnerberatungsstellen oder alle Rechtsanwälte berechnen. Hier kommt es nämlich auf die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen an. Ein Beispiel: Als Alleinstehender bleiben mir 990 Euro auf jeden Fall. Vom Mehrverdienst muss ich etwa 70 % bezahlen. Wenn ich ein Kind habe, bleiben mir 1.370 Euro; vom Mehrverdienst bleibt mir die Hälfte.

Mein Vermögen wird „versilbert”, das heißt: Lebensversicherungen werden gekündigt, Sparguthaben eingezogen, und der PKW, der nicht dringend für die Arbeit gebraucht wird, verkauft.

Die Erlöse werden an die Gläubiger verteilt. Sollte ich etwas erben, muss ich mindestens die Hälfte an meine Gläubiger weitergeben. Und wenn ich arbeitslos werde, muss ich mich um eine neue Stelle bemühen und das eventuell auch nachweisen.

Nach sechs Jahren wird mir Restschuldbefreiung erteilt. Bis dahin sollte ich gelernt haben, mit wenig Geld klar zu kommen – es kann also nur besser werden.

Neben dem eigentlichen Insolvenzverfahren wirkt sich eine solche Notsituation auch auf andere Lebensbereiche wie Familie, Job und Gesundheit aus. Um diese Auswirkungen bewältigen zu können, bietet der als gemeinnützig anerkannte Verein Auf>Richtung, Initiative zur Insolvenzbewältigung e. V. praktische Hilfe an, unterstützt im Team mit Psychologen und Juristen. Wir möchten keine Schuldnerberatung betreiben, sondern Sie, den Menschen als Ganzes sehen und Ihnen dort begegnen, wo Sie sind. Melden Sie sich bei uns.


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